Isabel Kienzle kommentiert EGMR-Urteile zu systematischer Pushback-Praxis in Griechenland
In einem Beitrag auf dem Verfassungsblog kommentiert unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Isabel Kienzle zusammen mit Melina Riemer die Anfang des Jahres 2025 publizierten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Pushbacks (A.R.E. v. Greece und G.R.J. v. Greece).
Erstmalig erkannte der EGMR dort ausdrücklich die langjährige systematische Praxis von Pushbacks an Griechenlands Land- und Seegrenzen an. Beiden Entscheidungen, dem Sachurteil in A.R.E. v. Greece und dem Unzulässigkeitsbeschluss in G.R.J. v. Greece, ging eine gemeinsame Anhörung voraus. Deren beweisrechtlicher Fokus setzt sich in den Entscheidungen fort. Beide werden maßgeblich von Beweisfragen bestimmt. Der Beitrag befasst sich kritisch mit der Tatsachenfeststellung des EGMR und befindet, dass die anerkannte systematische Praxis bei der Aufstellung des Beweismaßes und der Beweiswürdigung zu wenig Berücksichtigung fand.
Den Beitrag finden Sie hier: Feeble Recognition of a Systematic Pushback Practice – Verfassungsblog